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Rechtliche Grundlagen

 


Wer ist zuständig für die Beseitigung einer Ölspur ?




Wie hat die Beseitigung der Ölspur zu erfolgen ?





Wie sieht die Praxis aus ?




In der deutschen Feuerwehr-Zeitung "Brandschutz" Heft 8/2004 wird unter der Überschrift "Ölspuren: Ein Fall für die Feuerwehren?" sehr deutlich herausgearbeitet, dass die -ÖLBINDERMETHODE- überholt und veraltet ist.

 

 

"Der Beitrag hat gezeigt, dass die tägliche Praxis, nach der zur Beseitigung von Ölspuren die Feuerwehren ausrücken, überdacht werden sollte. Die Vorgehensweise der Feuerwehr, die nach ihren Möglichkeiten mit Ölbindemittel die Verschmutzung abkehrt, entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und kann daher nur als Sofortmaßnahme sinnvoll sein, wenn der Bauhof oder eine private Firma nicht rechtzeitig erreicht werden können.

Erst die Reinigung mit einer Spezialmaschine bringt die nötige Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Da die Straßenreinigung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, aber auch nicht zur eigentlichen Aufgabe der Feuerwehr gehört, ist eine Aufrüstung der Feuerwehren gesetzlich nicht vorgesehen."

 

 


 


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